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Mediadaten > AGB

Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
„Entheogene Blätter“ (EAGB)


A
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden EAGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in „Entheogene Blätter“ zum Zweck der Verbreitung. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließlich unsere AGB und diese EAGB maßgeblich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Verlag im Einzelfall nicht widerspricht.

2. In einem Anzeigenauftrag werden alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen einbezogen. Die Laufzeit des Anzeigenauftrages beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

3. Wird der Anzeigenauftrag nicht erfüllt, so muss der Auftraggeber dem Verlag den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem, der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass erstatten. Hat der Verlag die Umstände zu vertreten, welche die Erfüllung verhinderten, entfällt die Erstattungspflicht.

4. Anzeigen werden in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen nur aufgenommen, wenn Auftraggeber und Verlag sich über diesen Sachverhalt schriftlich geeinigt haben.

5. Anzeigen, die nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.

6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge nicht anzunehmen oder einzelne Anzeigen im Rahmen eines Anzeigenauftrages abzulehnen (Rücktritt), die gegen Gesetze, behördlich Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder technischen Form den Grundsätzen des Verlages widersprechen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

7. Der Auftraggeber besorgt die rechtzeitige Lieferung einwandfreier, geeigneter Druckunterlagen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Unter diesen Voraussetzungen garantiert der Verlag eine ordnungsgemäße Wiedergabe der Anzeige nach den gegebenen technischen Umständen.

8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige innerhalb der verkauften Auflage beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und / oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, außer wenn sie von den Organen oder Erfüllungsgehilfen des Verlages zu vertreten sind; die Haftung des Verlages ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgelt beschränkt. Beanstandungen können nur innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.

9. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v. H. sinkt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

10. Wenn der Auftraggeber den ihm eventuell übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist zurückgibt, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit zurückgesandter Probeabzüge oder Andrucke und der dazu gegebenenfalls vermerkten Korrekturangaben.

11. Rechnungen sind am Erscheinungstag der Ausgabe von „Entheogene Blätter“ zur Zahlung fällig, in der die Anzeige veröffentlicht wird, bei besonderer Vereinbarung spätestens 14 Tage nach Erscheinungstag. Bei Vorauszahlung werden 2 % Skonto gewährt, sofern der Rechnungsbetrag spätestens am Erscheinungstag auf einem Konto des Verlages eingeht, und keine älteren Rechnungen fällig sind.

12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von einem Prozentpunkt über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6% sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Kosten für erhebliche Änderungen einer ursprünglich vereinbarten Ausführung und für die Lieferung bestellter Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, soweit ein Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

B
a) Wird die Anzeigenpreisliste geändert, so treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Anzeigenaufträgen unter Wahrung der Interessen beider Vertragspartner sofort in Kraft.

b) Preise, Aufschläge und Nachlässe werden für alle Auftraggeber einheitlich berechnet. Der Verlag gewährt die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe für alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden.
Wird für konzernangehörige Firmen gemeinsame Rabattierung beansprucht, so ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50 % erforderlich.

c) Anzeigen die sich in Bild, Text oder Aufmachung auf „Entheogene Blätter“ beziehen, kann der Verlag in der Regel nicht aufnehmen.

d) Der Auftraggeber haftet dem Verlag für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften (z.B. Abdruck einer Gegendarstellung) entstehen.

e) Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Vorauszahlungen bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.

f) Der Verlegernachlass auf Anzeigen für Bücher aus dem Verlag des Werbungstreibenden oder deren Autor er ist, beträgt 10%.

g) Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.


EAGB vom 1. Mai 2002

 





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