Recht und Gesetz >> KavaKava - Verbot
zurück KavaKava - Verbot Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( http://www.bfarm.de/ ) ist Kava Kava mit sofortiger Wirkung verboten ( http://www.bfarm.de/de_ver/presse/02_10de.html ). Es handelt sich dabei um eine Arzneipflanze, deren Präparate ab 1.7.2002 unter die Rezeptpflicht gestellt werden sollten. Mit der Begründung (pdf-Datei) ( http://www.bfarm.de/de_ver/arzneimittel/amrisiken/stufenplan/Besch-Kava-Final.pdf ), dass es genügend andere Präparate gibt, die eine ähnliche Wirkung haben, wurde dieser Regelung nun jedoch vorgegriffen, und Kava Kava von der Liste der zum Handel zugelassenen Arzneipflanzen gestrichen. Es ist somit für Azneimittelhändler verboten diese Pflanze zu handeln. Den Status als Arzneimittel behält die Pflanze jedoch, was dazu führt, dass sie auch im freien Handel nicht zu kaufen ist. Diese Regelung kommt einem Totalverbot der Pflanze gleich. zurück |